Montag, September 3, 2018 Kategorie: Archiv, Infoservice

Kinderbetreuungsförderung – Ansuchen (Kindergartenjahr 2018/2019)

Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben und eine Kinderbetreuungseinrichtung im Sinne des Bgld. Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes besuchen.
Voraussetzung ist, dass die Förderungswerberin oder der Förderungswerber und das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.

Mehr Information sowie die Förderungsvoraussetzungen finden Sie im Merkblatt Download.

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