Freitag, Juni 10, 2016 Kategorie: Archiv

Vernichtendes Urteil für Bürgermeister

In einer Stellungnahme der Gemeindeabteilung zur Vorgehensweise des Bürgermeisters bei der Sanierung der Voks- und NeueMittelschule wurden unsere Bedenken bestätigt: Der Bürgermeister war nicht befugt eigenmächtig und ohne Gemeinderatsbeschluß Aufträge über mehr als € 500.000,- zu vergeben. Er hätte diese Auftragsvergaben unverzüglich dem Gemeinderat zur Kenntnis bringen und einen nachträglichen Beschluss erwirken müssen.
Ferner hat er es verabsäumt seine Geschäftsführertätigkeit bei der Kobersdorf KG vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Auch hat er keine Eintragung im Firmenbuch über seine Bestellung durch einen angeblichen Gesellschafterbeschluss veranlaßt – de fakto war er die letzten 9 1/2 Jahre nicht berechtigt als Geschäftsführer zu agieren und hat in dieser Zeit einen immensen finanziellen Schaden der Gemeinde zugefügt.

Erst jetzt sind wir darauf gekommen, dass der Architekt bereits am 24. 5. 2013 schriftlich den Bürgermeister informierte, dass die finanziellen Reserven aufgebraucht sind – der Bürgermeister hat das “übersehen” und munter weiter Geld ausgegeben und immer behauptet “wir sind voll im Plan”.

Hier geht´s zur gesamten 16-seitigen Stellungnahme durch die Aufsichtsbehörde – – > 20160511BeschwerdeStellungnahme1

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